Raus aus der Miete · Kapitel 8
Die Rechnung nach der Rechnung.
Wähle dein Bundesland, gib Kaufpreis und Makleranteil ein. Du siehst, welche Nebenkosten auf dich zukommen und in welcher Reihenfolge sie fällig werden.
Kaufnebenkosten
–
Wann welche Rechnung kommt
Notartermin
Der Kaufvertrag wird unterschrieben, der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung. Ab jetzt sollte das Geld für die Nebenkosten bereitliegen.
Grunderwerbsteuer: –
Das Finanzamt schickt den Bescheid meist innerhalb weniger Wochen. Fällig ist die Steuer in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe. Erst nach der Zahlung kannst du als Eigentümer eingetragen werden.
Makler: –
Hat nur der Verkäufer den Makler beauftragt, ist deine Hälfte fällig, sobald er seinen Anteil nachweislich bezahlt hat. Hat der Makler mit beiden Seiten einen Vertrag, meist mit dem wirksamen Kaufvertrag.
Notar und Grundbuchamt: zusammen etwa –
Die Rechnungen kommen in mehreren Teilen während der Abwicklung, etwa für Vormerkung, Grundschuld und Eigentumsumschreibung. Zwischen ihnen können Wochen liegen.
So wird gerechnet
Grunderwerbsteuer nach dem Satz deines Bundeslandes, Stand Oktober 2026. Notar und Grundbuch als Planungswert, gesetzlich liegen sie meist zwischen 1,5 und 2 Prozent einschließlich Grundschuld. Die Makler-Vorgabe von 3,57 Prozent ist die übliche Käuferhälfte einschließlich Umsatzsteuer.
Im Buch: Kapitel 8, „Kaufnebenkosten – die Rechnung nach der Rechnung“. Anhang B zeigt die Steuersätze und Förderbanken aller Länder.
Unverbindliche Orientierung mit vereinfachten Annahmen, Stand Oktober 2026. Keine Finanzierungs-, Rechts- oder Steuerberatung. Der Schlüsselplan vermittelt keine Kredite und empfiehlt keine Bank.
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